Gebührenpflicht für NW-Einleitung von Bundesstaßen

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Das OVG des Landes Sachsen-Anhalt (4 L 185/14) erkennt für Recht, dass eine isolierte Erhebung von Gebühren für die Bundesstraßen nicht gegen das Abgabenrecht verstößt und auch dem Art. 3 GG abzuleitende Gebot der Belastungsgleichheit entspricht.
Grundlage hierfür ist jedoch eine Zweckbestimmung der Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung und dass diese hinreichend für die Aufnahme von Straßenoberflächenwasser von Bundesstraßen umfasst (Einrichtungsbegriff in der Satzung).